Pilze sammeln

Pilzsammelbestimmungen

Kanton Luzern

Schonzeit (totales Pflückverbot) 1. bis 7. jeden Monats. Pro Person und pro Tag dürfen 2 kg Pilze, davon höchstens ½ kg Morcheln oder Eierschwämme gesammelt werden. Organisiertes Sammeln (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken), sowie wahlloses Pflücken und mutwilliges Zerstören von Pilzen sind verboten. Nur ausge­wachsene Pilze pflücken.

Sammelbestimmungen in weiteren Kantonen siehe hier


Pilzkontrollstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Robert Lauber

Ilfisblick, 6192 Wiggen

041 486 10 19

Weitere Pilzkontrollstellen siehe hier


Pilzbestimmungsabende & Pilz-Exkursionen

Siehe Programm


Massnahmen bei einer Pilzvergiftung

Siehe hier