Pilze sammeln
Pilzsammelbestimmungen
Kanton Luzern
Schonzeit (totales Pflückverbot) 1. bis 7. jeden Monats. Pro Person und pro Tag dürfen 2 kg Pilze, davon höchstens ½ kg Morcheln oder Eierschwämme gesammelt werden. Organisiertes Sammeln (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken), sowie wahlloses Pflücken und mutwilliges Zerstören von Pilzen sind verboten. Nur ausgewachsene Pilze pflücken.
Sammelbestimmungen in weiteren Kantonen siehe hier
Pilzkontrollstelle
nach telefonischer Vereinbarung
Robert Lauber
Ilfisblick, 6192 Wiggen
076 496 66 86
Weitere Pilzkontrollstellen siehe hier
Pilzbestimmungsabende & Pilz-Exkursionen
Siehe Programm
Massnahmen bei einer Pilzvergiftung
Siehe hier